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Feuerwehrverein

Ein Feuerwehrverein ist in Deutschland ein Verein zur Förderung des örtlichen Brandschutzes, der in manchen Regionen neben der jeweiligen kommunalen Freiwilligen Feuerwehr besteht. Die Mitgliedschaft im Feuerwehrverein ist in der Regel unabhängig vom Mitwirken in der jeweiligen Freiwilligen Feuerwehr. In der Regel sind jedoch beim Bestehen eines Feuerwehrvereins die Einsatzkräfte eines Ortes gleichzeitig Mitglieder beider Organisationen. Während in den übrigen Bundesländern Feuerwehrvereine erst in der jüngeren Vergangenheit entstanden, waren die Feuerwehren in Bayern bereits seit der Gründerzeit um 1870 in Form eines Feuerwehrvereins organisiert. Die daraus resultierende Doppelnatur der Feuerwehren in Bayern als gleichzeitig Verein und gemeindliche Brandschutzeinrichtung war bis zur Veröffentlichung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) im Jahr 1985 ein juristisch schwieriges Terrain. Erst das BayFwG definierte die Abgrenzung des Feuerwehrvereins von der gemeindlichen Einrichtung. Daraus resultiert allerdings, dass in Bayern jede gemeindliche Feuerwehr auch einen Feuerwehrverein hat.

Feuerwehrvereine finanzieren sich in der Regel durch Spenden und Mitgliedsbeiträge. Von diesen Geldern werden öfters Anschaffungen im Sinne der Kameradschaft, aber auch Zuschüsse zu Fahrzeug-, Gebäude- und Geräteanschaffungen gegeben. Des Weiteren können Feuerwehrvereine durch ihre Kommune im Rahmen der Vereinsförderung finanziell bedacht werden.

Quelle: Wikipedia